DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung)

Praxisnachfolge, Praxis-Zusammenlegungen und -Trennungen

Praxisnachfolge, Praxis-Zusammenlegungen und -Trennungen

Die Datenschutzgrund-Grundverordnung (DSGVO) regelt den aktuellen Datenschutz auf EU-Ebene. Die Verordnung gilt für alle Unternehmen und Organisationen, die personenbezogene Daten erfassen, bearbeiten und speichern. Die Verordnung ist also nicht spezifisch auf den medizinischen Bereich ausgerichtet, was Ergänzungen durch andere Rechtsnormen notwendig macht (z.B. rechtliche Regelungen zur Ärztlichen Schweigepflicht).

Auf Bundesebene wurde das BDSG (Bundesdatenschutz Gesetz) neu geordnet und verabschiedet. Sowohl die DSGVO wie auch das BDSG stellen neue und sehr spezifische Anforderungen an die Organisation von Praxen und Kliniken.

Folgende Leistungen bieten Zurstraßen & Wellssow Rechtsanwälte:

  • Rechtliche Begleitung der DSGVO Umsetzung in Praxen und Kliniken
  • Koordination und Einführung eines rechtskonformen Datenschutz-Managementsystems (DSMS)
  • Beratung und Unterstützung von Ärzten bei Datenpannen inkl. rechtskonformer Meldung nach Art. 33 DSGVO
  • Durchführungen von Datenschutz Folgeabschätzungen nach Art. 35 DSGVO (beispielsweise bei Veränderungen von Praxisstrukturen mit Zugriff auf digitale oder analoge Patientendaten)
  • Vertretung der Ärzte bei Datenverstößen in Verfahren mit Betroffenen
  • Vertretung der Ärzte bei Begehungen und Audits durch die Aufsichtsbehörden
  • Entwicklung von Verträgen nach DSGVO Anforderungen, nach Standard und individuell nach Anforderungen der Praxis/Klinik (z.B. situationsspezifische AV-Verträge)
  • Prüfung von Homepages und Informationsportalen der Praxen und Kliniken (inkl. Datenschutzerklärungen)
  • Datenschutzrechtliche Prüfung von „Technischen und Organisatorischen Maßnahmen“ (TOM).
  • Datenschutzrechtliche Prüfung von Maßnahmen im Kontext der Informationssicherheit (z.B. Konformitätsprüfung eines ISMS)
  • Vermittlung von geprüften Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 DSGVO.

 

Alle Leistungen können einzeln oder im Rahmen eines Dauervertragsverhältnisses (DSMS Dauerlizenz) beauftragt werden.

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